Terms & Conditions
KMDC Studio

For legal reasons, the text below is not translated to English.

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1. VERTRAGSPARTEIEN
Das Vertragsverhältnis besteht zwischen Katharina Mair (im Nachstehenden „KMDC Studio“ genannt)

als Auftragnehmer und ihrem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“ genannt).

 

2. GELTUNG DER AGB, EINSICHTNAHME, ZUGANG
Bei Auftragserteilung an KMDC Studio erklärt sich der Kunde mit den AGB vom KMDC Studio ausdrücklich einverstanden. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen oder AGB des Kunden werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie für die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen und verlieren ihre Wirksamkeit. Sofern nichts anders vereinbart, gelten die AGB für den gesamten (auch zukünftigen) Umfang der geschäftlichen Beziehungen zwischen KMDC Studio und dem Kunden. Die AGB von KMDC Studio in der jeweils aktuellen Fassung stehen dem Kunden jederzeit zur Einsichtnahme auf der Homepage von KMDC Studio zur Verfügung und werden dem Kunden auf Wunsch gerne auch auf elektronischem Wege zugesendet.

 

3. VERTRAGSABSCHLUSS
Durch Rücksendung des von KMDC Studio erstellten und vom Kunden firmenmäßig gezeichnetem Anbot (Original) an KMDC Studio gilt der Vertrag zur Erbringung der gegenständlichen Leistungen als gültig abgeschlossen. Wenn nicht anders angegeben, sind Angebote von KMDC Studio grundsätzlich freibleibend.

 

4. VERTRAGSGEGENSTAND, LEISTUNGSERBRINGUNG
KMDC Studio ist ein Designstudio in den Bereichen Design, grafische Gestaltung und Konzeption, Lettering / Illustration, Multimedia (Konzeption und Gestaltung von Webseiten), Projektmanagement und Organisation. Die unter den Vertragsparteien vereinbarten, genauen Leistungen ergeben sich aus dem im Auftrag dargestellten Leistungsumfang und beinhalten in der Regel die Bereitstellung und Durchführung von Leistungen aus den genannten Bereichen.

 

4.1. LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Grundlage für die Erstellung des Vertragsgegenstandes ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die KMDC Studio (je nach Umfang gegen Kostenberechnung) aufgrund der ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeiten bzw. die der Kunde zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung wird von KMDC Studio und dem Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft und mit ihrem Zustimmungsvermerk versehen; sie ist integrierender Vertragsbestandteil. Später auftretende Änderungswünsche des Kunden können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.

 

4.2. LEISTUNGSERBRINGUNG, TERMINE
Alle Unterlagen und erforderlichen Mittel, das sind z.B. Fotografien, Grafiken, Marken, Texte, Produkt und/oder Firmenlogos, stellt der Kunde KMDC Studio im erforderlichen Umfang (siehe Auftrag) auf eigene Kosten zur Verfügung. Vereinbarte Liefertermine können seitens KMDC Studio nur dann eingehalten werden, wenn der Kunde zu den von KMDC Studio angegebenen Terminen alle notwendigen Vorleistungen und Unterlagen in der vereinbarten Form vollständig zur Verfügung stellt und im erforderlichen Ausmaß konstruktiv an der Projektabwicklung mitwirkt (Einhaltung von Terminen, Feedback, etc.). Die Ausarbeitung von Konzepten und Applikationen erfolgt nach Art und Umfang dieser vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen. Für den Inhalt, die Ausgestaltung sowie die Rechte an diesen Unterlagen und Mitteln ist ausschließlich der Kunde verantwortlich, KMDC Studio übernimmt diesbezüglich keine wie immer geartete Haftung. Ausschließlich der Kunde hat sohin deren rechtliche Zulässigkeit (insbesondere urheber-, wettbewerbs- und kennzeichenrechtlich) allein zu überprüfen. 

 

4.3. ABNAHME 
Alle Leistungen von KMDC Studio bedürfen einer schriftlichen Abnahme. Internet-, und Multimedia- Applikationen bedürfen einer Abnahme durch den Kunden spätestens 14 Tage ab Fertigstellung, sonstige Leistungen innerhalb von sieben Tagen ab Erbringung. Lässt der Kunde den Zeitraum ohne Abnahme verstreichen, gilt die Applikation bzw. Leistung als abgenommen. Beim Erwerb von Nutzungsberechtigungen (Lizenzen von KMDC Studio) bestätigt der Kunde mit dem Auftrag die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Bilder, Daten, Dienstleistungen oder Programme. 

 

4.4. WARTUNG 
Wenn nicht anders vereinbart, obliegt die Wartung der von KMDC Studio gelieferten Dienste und Applikationen dem Kunden. Wartungsverträge werden grundsätzlich auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Bei Befristung verlängert sich der Vertrag stillschweigend automatisch um die ursprünglich vereinbarte Dauer, wenn er von den Vertragsparteien nicht längstens einen Monat vor Ablauf der Vertragsdauer (ursprünglich oder bereits verlängert) schriftlich gekündigt wird. Maßgeblich für eine fristgerechte Kündigung ist das Datum der Absendung (Poststempel). Der Wartungsvertrag kann vorzeitig auch einvernehmlich oder – mit sofortiger Wirkung – einseitig aus wichtigen Gründen beendet werden. Wichtige Gründe sind z.B. Zahlungsverzug (unter Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist und Hinweis auf die Rechtsfolgen), Insolvenz des Kunden und dgl. Im Falle der vorzeitigen Auflösung des Wartungsvertrages aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, steht KMDC Studio das vertraglich vereinbarte Entgelt, das bis zum regulären Vertragsende angefallen wäre, zu. Bei vorzeitiger Auflösung aus anderen Gründen erfolgt eine aliquote Abrechnung des Wartungsentgelts. 

 

5. ENTGELT, ZAHLUNGSKONDITIONEN 
Das Entgelt ergibt sich aus dem Anbot, das dem Auftrag zugrunde liegt und zum Zeichen der erfolgten Bestellung vom Kunden unterfertigt an KMDC Studio rück übersendet wurde. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. §6 Abs. 1 Z 27 UStG erhebt KMDC Studio keine Umsatzsteuer und weist diese daher auch nicht aus. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag; Rückschlüsse auf die Preisgestaltung von zukünftig für den Kunden abgewickelten Aufträgen sind unzulässig. 

 

5.1. FÄLLIGKEIT 
Wenn nicht anders vereinbart, sind die von KMDC Studio gelegten Rechnungen innerhalb 14 Tagen ab Rechnungserhalt und spesenfrei auf das von KMDC Studio angegebene Konto zahlbar.

 

5.2. RATENZAHLUNG 
KMDC Studio ist berechtigt, zur Deckung der bei ihr während der Projektabwicklung zu erwartenden laufenden Kosten Ratenzahlungen mit dem Kunden zu vereinbaren. 

 

5.3. ABGELTUNG VON ZUSATZLEISTUNGEN 
5.3.1. Bei allen über den Auftragsumfang hinausgehenden Dienstleistungen (z.B. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs, der Inhalte, der Zielsetzung etc.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tage der Leistungserbringung gültigen Stundensätzen an den Kunden verrechnet. Abweichungen im Zeitaufwand, der die Basis für die Berechnung des Vertragspreises bildet, werden nach tatsächlichem Anfall berechnet, sofern sie nicht von KMDC Studio verursacht worden sind; dies betrifft auch etwaig anfallende Überstunden oder Wochenendzeiten, die auf Wunsch des Kunden zur Erreichung einer vom Kunden gesetzten Deadline (ohne durch KMDC Studio verursachten Terminverlust) geleistet werden. Äußert der Kunde substantielle Änderungswünsche, die einen grundlegenden Eingriff in die vereinbarte Leistungsstruktur und – Abwicklung bedeuten, so ist KMDC Studio berechtigt, laufende Arbeiten bis zur Annahme eines neuen oder Ergänzungsanbot durch den Kunden einzustellen. Eine in diesem Fall etwaig verursachte Terminverzögerung in der Leistungsabwicklung kann nicht KMDC Studio angelastet werden. Im Falle von oben erwähnten Abweichungen im Leistungsumfang bzw. im entgeltrelevanten Zeitaufwand verpflichtet sich KMDC Studio, den Kunden über Änderung und Höhe des von ihm an KMDC Studio zu leistenden zusätzlichen Entgelts schriftlich in Kenntnis zu setzen.

 

5.3.2. Alle Leistungen von KMDC Studio, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Entgelt abgegolten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt; dies gilt z.B. für seitens des Kunden trotz Vereinbarung nicht beigestellte Materialien (z.B. Fotos und dazugehörige Rechte etc.), aber auch für Schulungen, Dokumentationen, Erklärungen und sonstige Nebenleistungen.

 

5.3.3. Alle KMDC Studio erwachsenden Barauslagen, wie z.B. für Botendienste, sind vom Kunden zu ersetzen. Sofern nicht anders vereinbart, entsteht der Entgeltanspruch von KMDC Studio für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. KMDC Studio ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in Rechnung zu stellen.

 

5.3.4. Für die Teilnahme an Präsentationen sowie für alle sonstigen vereinbarten Arbeiten von KMDC Studio, die – aus welchen Gründen auch immer – nicht zur Ausführung gelangen, gebührt KMDC Studio ein angemessenes Honorar, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Leistungen keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe, Unterlagen und alle sonstigen Leistungen bleiben im Eigentum von KMDC Studio, sind unverzüglich an KMDC Studio zurückzustellen und können vom Kunden nicht weiter genutzt werden. Bei Präsentationen, die zu einem Auftrag führen, wird das Präsentationshonorar in das Entgelt eingerechnet.

 

5.4. ZAHLUNGSVERZUG
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Grundlage für die Durchführung der von KMDC Studio erbrachten Leistungen. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt KMDC Studio, laufende Arbeiten einzustellen, vom Vertrag zurückzutreten oder – nach vollständiger Leistungserbringung – die erbrachten Leistungen oder Applikationen bis zum Zeitpunkt des Zahlungseinganges zurückzubehalten oder wieder offline zu schalten. Alle damit verbundenen Kosten sowie auch der entgangene Gewinn sind vom Kunden zu tragen. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. berechnet. Kosten für die Einschaltung eines Inkassobüros oder eines Rechtsanwaltes werden ebenso dem Kunden angelastet.

 

5.5. AUFRECHNUNG VON FORDERUNGEN
Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Forderungen und Ansprüche gegen Forderungen von KMDC Studio aufzurechnen oder Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- und/oder Gewährleistungs-ansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten, außer diese sind von KMDC Studio anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

 

6. NUTZUNG, RECHTE, PFLICHTEN
6.1. WERKNUTZUNGSBEWILLIGUNG

Durch den Abschluss eines Vertrages mit KMDC Studio und durch Bezahlung des vereinbarten Entgelts (der Eingang der vollständigen Zahlung bei KMDC Studio ist Voraussetzung für den Erwerb der Nutzungsrechte!) erwirbt der Kunde eine Werknutzungsbewilligung für die erbrachte Leistung und somit das Recht, die erbrachten Leistungen im vereinbarten Ausmaß zu nutzen.

 

6.2. EIGENTUMS- UND URHEBERRECHTE 
6.2.1. Alle von KMDC Studio gelieferten Leistungen, Applikationen oder Materialien sowie die enthaltenen Ideen, Gedanken und Inhalte verbleiben im ausschließlichen und alleinigen Eigentum sowie Urheberrecht von KMDC Studio. Durch die Mitwirkung des Kunden werden keine darüberhinausgehenden Rechte erworben.

 

6.2.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, Applikationen zu ändern, zu vervielfältigen, Dritten (insbesondere auch anderen Dienstleistern und Agenturen) Einsicht zu gewähren, diese zur Verfügung zu stellen oder diese zur Gänze oder teilweise zu veräußern usw. Jede Verletzung der Urheberrechte von KMDC Studio zieht Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche nach sich – wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist. Der Kunde kann aber gegen gesonderte Vereinbarung und Entgelt über den hier vereinbarten Umfang hinausgehende Rechte erwerben.

 

6.2.3. Werden die im Zuge einer Präsentation von KMDC Studio entwickelten Ideen und Konzepte nicht für einen Auftrag verwertet, so ist KMDC Studio berechtigt, diese anderweitig zu nutzen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von KMDC Studio unzulässig. 

 

6.3. Recht auf Veröffentlichung und Namensnennung
KMDC Studio ist berechtigt, für den Kunden erbrachte Leistungen zu Werbe- und PR-Zwecken zu nutzen sowie in den für den Kunden erstellten Applikationen an geeigneter Stelle einen Urheberrechtsvermerk anzubringen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.

 

6.4. AUFBEWAHRUNGSPFLICHT
KMDC Studio ist nicht verpflichtet, Leistungsunterlagen, Materialien oder fertige Projekte (Applikationen etc.) des Kunden zu archivieren.

 

7. HAFTUNG, GEWÄHRLEISTUNG, SCHADENERSATZ
7.1. HAFTUNG
KMDC Studio haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ausgeschlossen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und für reine Vermögensschäden sowie für Schäden dritter Personen. KMDC Studio haftet ebenso nicht für Ansprüche, die von Dritten gegen den Kunden erhoben werden, etwa im Falle von wettbewerbsrechtlichen Verletzungen.

 

7.2. REKLAMATIONEN, GEWÄHRLEISTUNG 
7.2.1.
Der Kunde hat allfällige Reklamationen und Mangelrügen innerhalb von 14 Tagen ab Abschluss der Leistungen gegenüber KMDC Studio schriftlich geltend zu machen. Gerechtfertigte und anerkannte Mangelrügen werden von KMDC Studio binnen angemessener Frist behoben; der Kunde hat alle für die Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu dulden und zu ermöglichen. Nach Mängelbehebung ist eine neuerliche Abnahme erforderlich.

 

7.2.2. Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Kunden zu vertreten sind, sowie zusätzliche Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von KMDC Studio gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Kunden selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind. KMDC Studio übernimmt keine Gewährleistung für Leistungen, die durch den Kunden selbst oder durch Dritte nachträglich verändert wurden.

 

7.3. SCHAD- UND KLAGLOSHALTUNG
KMDC Studio übernimmt keine Haftung für Rechtsverletzungen mit oder durch Mittel, die ihm vom Kunden übergeben worden sind, insbesondere für die unzulässige Verwendung von Marken, Fotografien, Texten und dgl. Für den Fall, dass gegen KMDC Studio wegen solcher Rechtsverletzungen von Dritten Ansprüche geltend gemacht werden sollten, ist KMDC Studio einerseits ausdrücklich berechtigt, den Dritten an den Kunden zu verweisen, und andererseits ist der Kunde verpflichtet, KMDC Studio für derartige Ansprüche vollkommen schad- und klaglos zu stellen.

 

8. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
8.1. ÄNDERUNGEN VON KUNDENDATEN
Namens- und/oder Adressänderungen hat der Kunde KMDC Studio unverzüglich bekannt zu geben. KMDC Studio ist berechtigt, Erklärungen und Schriftstücke an die zuletzt bekannt gegebene Adresse des Kunden zu übermitteln.

8.2. SCHRIFTLICHKEIT
Änderungen und Ergänzungen zu abgeschlossenen Verträgen bedürfen der Schriftform, E-Mail genügen der Schriftform. Auch für das Abgehen vom Erfordernis der Schriftform ist Schriftlichkeit erforderlich.

 

8.3. UNWIRKSAMKEIT VON VERTRAGSBESTIMMUNGEN
Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt des Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

8.4. GERICHTSSTAND, ANZUWENDENDES RECHT 
8.4.1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien. Für alle Streitigkeiten aus abgeschlossenen Verträgen und alle (auch zukünftige) Rechtsgeschäfte aus der Geschäftsverbindung vereinbaren KMDC Studio und der Kunde die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich und räumlich in Betracht kommenden Gerichtes der Stadt Wien. Jeder andere Gerichtsstand ist ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Gerichtsstand gilt auch für die Frage des rechtswirksamen Zustandekommens des Vertragsverhältnisses sowie aller seiner Vor- und Nachwirkungen.

 

8.4.2. Für alle Rechtsverhältnisse zwischen KMDC Studio und dem Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht.

 

 

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